23.05.2024

Wegfall des Pflichtteilsschutzes im Scheidungsverfahren

Bis zur Erbrechtsrevision entfiel der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erst mit dem Scheidungsurteil.

Neu entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten bereits bei hängigem Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt gelebt haben.