Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, wie CHF 80‘000 zu verteilen sind, wenn das Erbe von allen Erben ausgeschlagen worden war, aber nach der Verwertung ein Restbetrag übrigbleibt.
In diesem Fall vermachte ein Erblasser seinem Neffen sein gesamtes Vermögen. Er hatte keine Kinder und keine Ehefrau, nur noch Geschwister und eine Halbschwester. Alle Erben schlugen das Erbe aus.
Das Bezirksgericht verteilte den Überschuss unter den gesetzlichen Erben – den Geschwistern. Der Neffe gelangte bis ans Bundesgericht mit seinem Anspruch auf die CHF 80‘000 und bekam Recht. Das Gericht bestimmte, dass wenn der Erblasser einen Erben testamentarisch eingesetzt hat, es keinen Grund gebe, andere, nicht pflichtteil-geschützte Erben einzusetzen. Der Wille des Erblassers sei zu erfüllen. (Quelle: BGE 5A_961/2022 vom 11.5.2023)