Unternehmensstrafbarkeit bedeutet, dass ein Unternehmen bestraft werden kann, wenn es aufgrund mangelhafter Organisation zu Straftaten kommt, die keiner bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Wenn ein Verbrechen oder Vergehen im Rahmen der Geschäftstätigkeit begangen wird und die Organisation des Unternehmens unzureichend ist, kann das Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Franken belegt werden.
Auch wenn eine Straftat von einer natürlichen Person begangen wird, kann das Unternehmen bestraft werden, wenn es nicht alle notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Straftat zu verhindern.