Die Verordnung über den Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen.
Ab dem 1. Januar 2021 ist bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer wieder der jährliche Verzugszins in der Höhe von 4% geschuldet.
Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 1. Januar 2021 der Verzugszinssatz für das Kalenderjahr 2021 von 3 %.