23.03.2023

Verdecktes Eigenkapital – was ist das?

Verdecktes Eigenkapital bezieht sich auf das Eigenkapital eines Unternehmens, das in den Finanzberichten nicht offen zutage tritt, sondern "versteckt" ist. Der Anreiz, verdecktes Eigenkapital zu schaffen liegt in der Vermeidung der steuerlichen Belastung. Folgende Arten von verdecktem Eigenkapital sind am häufigsten:

  • Verlustvorträge: Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste gemacht hat, können diese als Verlustvorträge in den Jahresabschlüssen ausgewiesen werden. Verlustvorträge können in Zukunft gegen Gewinne verrechnet werden, was zur Folge hat, dass das Eigenkapital des Unternehmens höher ist, als es auf den ersten Blick scheint.
  • Zinslose Darlehen von Aktionären oder Nahestehenden: In der Buchhal­tung steht das Darlehen als Fremdkapital, in der Tat wird es aber als ver­decktes Eigenkapital interpretiert. Sobald das Fremdkapital wirtschaftlich demselben Risiko ausgesetzt ist wie normales Eigenkapital, liegt verdecktes Eigenkapital vor.
  • Latente Steuern: Latente Steuern sind Steuern, die aufgrund von Wert­minderungen von Vermögenswerten oder aufgrund von Unterschieden zwischen den Buchwerten und den Steuerwerten von Vermögenswerten anfallen. Latente Steuern können das Eigenkapital eines Unternehmens ver­ringern, wenn sie in den Abschlüssen ausgewiesen werden, sind aber nicht immer offensichtlich.
  • Pensionskassenverpflichtungen: Unternehmen, die Pensions­kassen­ver­pflich­tungen haben, müssen möglicherweise Rückstellungen für diese Ver­pflich­tungen bilden, die das Eigenkapital des Unternehmens verringern. Pensionskassenverpflichtungen können versteckt sein, wenn sie nicht explizit in den Finanzberichten ausgewiesen werden.

Verdecktes Eigenkapital kann für Investoren und andere Interessenten wichtig sein, da es Einblicke in die wahren finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens gibt.

Das Steueramt ermittelt das verdeckte Eigenkapital mit der Faustregel, dass das maximal zu­läs­sige Fremdkapital 6 / 7 der Bilanzsumme betragen darf. Sobald und soweit die ausge­wie­senen Schulden die vorgegebenen Prozentsätze überschreiten, wird im Umfang des über­stei­genden Betrages automatisch verdecktes Eigen­kapital angenommen.

Steuerlich ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Verdecktes Eigenkapital wird bei der Kapitalsteuer berücksichtigt.
  • Zinsen auf verdecktem Eigenkapital gelten als Dividenden und unterliegen der Verrechnungssteuer, während normale Darlehenszinsen verrechnungs­steuerfrei sind.