22.08.2023

Unanständige Kündigungen sind nicht missbräuchlich 

Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es missbräuchlich sei, einen Mitarbeitenden zu entlassen, nachdem das Unternehmen ihm zugesichert hatte, ihn nicht zu entlassen.

Das Gericht entschied, dass unanständiges, unwürdiges Verhalten des Arbeit­gebers nicht genüge, dass eine Kündigung missbräuchlich sei. Es sei nicht Aufgabe der Rechtsordnung, unanständiges Verhalten zu sanktionieren. (Quelle: BGE 4A_157/2022 vom 5.8.2022)