22.09.2021

Stundengutschreibung bei kranken Teilzeitmitarbeitenden 

Meldet sich ein Teilzeitmitarbeitender krank oder hat einen Unfall, stellt sich die Frage, wieviele Stunden ihm gutzuschreiben sind.

Folgende Varianten sind möglich:

  • Dem Mitarbeitenden wird seine dem Pensum entsprechende reduzierte Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Der Teilzeitmitarbeitende wird wie ein Vollzeitmitarbeitender behandelt. Seine wöchentliche Sollarbeitszeit wird auf eine Fünf-Tage-Woche verteilt. Dies führt bei einer Absenz von wenigen Tagen dazu, dass der Mitarbeitende eine «Minuszeit» aufweist. Bei längerer Abwesenheit von einer Woche und mehr gleicht sich die «Minuszeit» wieder aus. Diese Regelung führt dazu, dass der Arbeitnehmer Krankheiten auch an seinen arbeitsfreien Tagen melden muss.
  • Bei Krankheit oder Unfall wird die jeweils tatsächlich zu leistende Arbeitszeit an diesem Tag gutgeschrieben. Der Arbeitnehmer ist damit auch bei kurzer Arbeitsunfähigkeit nicht benachteiligt und muss an seinen arbeitsfreien Tagen kein Arztzeugnis vorlegen, dafür gehen Krankheiten an arbeitsfreien Tagen zu seinen Lasten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass beide Methoden erlaubt sind.