24.11.2022

Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Da sich die Arbeitslosenversicherung finanziell erholt hat, fällt das sog. Solidari­täts­prozent ab 1.1.2023 weg. Das bedeutet, dass für Lohnanteile über CHF 148‘200 nicht mehr 0.5% auf der Lohnabrechnung abgezogen werden muss. Die Be­lastung für den Arbeitgeber von 0.5% fällt ebenfalls weg.