22.12.2021

Sind Kleider steuerlich absetzbar?

Auslagen für Kleider, die eine steuerpflichtige Person aufgrund ihrer beruflichen Stellung kauft und die auch privat nutzbar sind, sind keine abzugsfähigen Berufskosten. Der sachliche Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbs­tätig­keit ist zu ungenügend. (Quelle: Verwaltungsrekurskommission SG, 17.6.21)