20.04.2021

Schriftlichkeit bei Steuer-Veranlagungen: was bedeutet das? 

Veranlagungsverfügungen müssen schriftlich erfolgen.

Schriftlich bedeutet: «Schwarz auf Weiss», also nicht mündlich.

Das Kriterium «schriftlich» kann auch mittels einer elektronischen Zustellung erfüllt sein. Auf Wunsch des Steuerpflichtigen kann dies auch auf dem Weg der E-Rechnung über einen E-Banking Account erfolgen. Falls ein Steuerpflichtiger mehrere Jahre lang Veranlagungsverfügungen auf elektronischem Weg emp­fan­gen hat und sich nicht beschwert hat, kann er sich bei einer Frist­ver­passung nicht darauf berufen, dass er diese Art nicht gewollt hat. (Steuergericht Basel-Land, 21.2.2020)