22.05.2023

Schenkungen im neuen Erbrecht

Im neuen Erbrecht ist es dem Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrags ver­boten, sein Erbe zu verschenken. Möchte er zu Lebzeiten Schenkungen aus­richten, die über übliche Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, muss im Erbvertrag ein Vor­behalt angebracht werden.