21.07.2021

Rückstellungen für Liquiditätsengpässe sind nicht zulässig

Rückstellungen sind steuerlich nur zulässig, wenn die Verpflichtung auf einem Gesetz oder einem Vertrag beruht und der Eintritt der Bedingung sehr wahr­scheinlich ist.

Werden Verlustrisiken als Rückstellungen deklariert, dann muss das betreffende Risiko oder die Ursache dafür im betreffenden Geschäftsjahr liegen.

In einem konkreten Fall wurden Rückstellungen zurückgewiesen, die für Löhne, Sozial­leistungen und Ferienguthaben geschaffen wurden. Die Rückstellungen soll­ten einen Liquiditätsengpass abbilden, der aufgrund eines Darlehens entstehen würde, das einem Familienmitglied gewährt wurde. (Quelle: Verwaltungsgericht BS, 24.7.2020)