21.10.2021

Repräsentationskosten müssen detailliert belegt werden

Bei Einladungen von Kunden und Dritten auf Geschäftskosten müssen die Kosten immer einen geschäftlichen Grund haben. Bei der Wahl der Lokalitäten ist auf die geschäftliche Bedeutung der Kunden bzw. Geschäftspartner sowie die ortsüblichen Gebräuche Rücksicht zu nehmen. Vergütet werden die effektiven Kosten.

Folgende Angaben sind auf dem Beleg zu vermerken:

  • Name aller anwesenden Personen
  • Name und Ort des Lokals
  • Datum der Einladung
  • Geschäftszweck der Einladung, z.B. Akquisitionsgespräch, Besprechung Projekt usw.