Ab sofort können Schweizer Arbeitgeber sowie ausländische Dienstleistungserbringer das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von Arbeitskräften aus der EU/EFTA über die Plattform EasyGov abwickeln.
Als Alternative zu diesem Verfahren kann die 120-Tage-Bewilligung für EU/EFTA- und Drittstaaten-Angehörige beantragt werden und ermöglicht das mehrfache Ein- und Ausreisen in die Schweiz. Diese Form der Bewilligung wird häufig bei längeren Projekteinsätzen eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsbewilligung, die bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt werden muss. Der Bewilligungsprozess ist anspruchsvoller, da sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz vollständig erfüllt sein müssen.