Öffentliche Abgaben wie Steuern oder Gebühren bedürfen einer Grundlage in einem Gesetz, damit die Abgabe dem Legalitätsprinzip entspricht. So soll verhindert werden, dass der Staat willkürlich Gebühren eintreiben kann.
Gegen die Parkierungsgebühren seiner Gemeinde Reichenburg hat sich ein Bürger mit Erfolg vor Bundesgericht gewehrt.
Die Gemeinde präsentierte 2015 ein neues Parkierungskonzept und erhob CHF 800 für Jahresparkkarten für einen öffentlichen Parkplatz für Private.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Erhebung von Parkplatzgebühren für Private in der Gebührenordnung des Kantons Schwyz nicht vorgesehen sei. Damit gab es dem Kläger Recht, der beanstandete, dass für die Erhebung der Parkplatzgebühren keine genügende gesetzliche Grundlage vorlag.