Für die Bescheinigung der Löhne ab 2021 ist ausschliesslich das neue Formular Lohnausweis der Eidg. Steuerverwaltung zu verwenden. In diesem Formular ist neben der AHV-Nummer neu auch das Geburtsdatum anzugeben. Das aktuelle Formular sowie die Wegleitungen finden Sie hier.
02.12.2021