Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.
Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.