Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a ändert ab 1. Januar 2023.
- CHF 7'056 für Steuerpflichtige mit 2. Säule
- CHF 35'280 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule
Die Höchstabzüge sind auch die Einzahlungslimiten in die Vorsorge. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.