26.03.2026

Mehrwertsteuerliche Behandlung von Leistungen im Lohnausweis

Leistungen an Mitarbeitende werfen häufig mehrwertsteuerliche Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lohnausweis. Mit einem einfachen Vier-Schritte-Schema lässt sich systematisch beurteilen, ob und in welchem Umfang Mehrwertsteuer anfällt.

  1. Mitarbeitende bezahlen selbst:
    Zahlung (auch via Lohnabzug) = steuerbarer Umsatz.
    Beispiel: Mittagessen für CHF 15 → inklusive Mehrwertsteuer, Normalsatz.
  2. Gratisleistung wird im Lohnausweis als Naturallohn deklariert:
    Gilt mehrwertsteuerlich wie bezahlt = steuerbarer Umsatz.
    Beispiel: Jubiläumsgeschenk.
  3. Gratisleistung ohne Deklaration im Lohnausweis:
    Kein Umsatz = keine Mehrwertsteuer.
    Beispiel: Halbtax-Abo.
  4. Pauschalen der ESTV:
    Für gewisse Leistungen erlaubt wie z. B. Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs: 0.9 % vom Netto-Anschaffungswert pro Monat, inkl. Mehrwertsteuer.

Fazit: Mehrwertsteuer fällt an, wenn Mitarbeitende bezahlen oder wenn eine Gratisleistung als Naturallohn im Lohnausweis erscheint.