Leistungen an Mitarbeitende werfen häufig mehrwertsteuerliche Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lohnausweis. Mit einem einfachen Vier-Schritte-Schema lässt sich systematisch beurteilen, ob und in welchem Umfang Mehrwertsteuer anfällt.
- Mitarbeitende bezahlen selbst:
Zahlung (auch via Lohnabzug) = steuerbarer Umsatz.
Beispiel: Mittagessen für CHF 15 → inklusive Mehrwertsteuer, Normalsatz. - Gratisleistung wird im Lohnausweis als Naturallohn deklariert:
Gilt mehrwertsteuerlich wie bezahlt = steuerbarer Umsatz.
Beispiel: Jubiläumsgeschenk. - Gratisleistung ohne Deklaration im Lohnausweis:
Kein Umsatz = keine Mehrwertsteuer.
Beispiel: Halbtax-Abo. - Pauschalen der ESTV:
Für gewisse Leistungen erlaubt wie z. B. Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs: 0.9 % vom Netto-Anschaffungswert pro Monat, inkl. Mehrwertsteuer.
Fazit: Mehrwertsteuer fällt an, wenn Mitarbeitende bezahlen oder wenn eine Gratisleistung als Naturallohn im Lohnausweis erscheint.
