Seit dem 1.1.2018 erhalten Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen eine landesweit einheitliche Unterstützung. Die Bundesbeiträge sind jeweils 50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens jedoch 9‘500 Franken bei Berufsprüfungen bzw. 10‘500 Franken bei höheren Fachprüfungen. Die Beiträge für die entstandenen Kurskosten erhalten die Absolvierenden nach Ablegung der eidgenössischen Prüfung.
Wichtig: Kurskosten, die von Dritten übernommen und direkt an den Kursanbieter bezahlt werden, sind von der Finanzierung des Bundes ausgenommen. Allerdings hat eine direkte Unterstützung von Dritten an die Absolvierenden keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch, d.h. dieser senkt sich nicht um den vom Dritten an den Absolvierenden geleisteten Betrag.
Der Arbeitgeber darf den Vorsteuerabzug auf den von ihm übernommenen Kostenanteil verbuchen. Kein Vorsteuerabzug steht ihm auf demjenigen Anteil zu, welcher durch den Mitarbeitenden selber getragen wird.
Am einfachsten werden die Beiträge über ein Darlehenskonto mit Rückzahlungsoption des Mitarbeitenden gebucht.