22.03.2021

Mehrwertsteuerliche Behandlung der Finanzierung von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen

Seit dem 1.1.2018 erhalten Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eid­genössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen eine landesweit ein­heit­liche Unterstützung. Die Bundesbeiträge sind jeweils 50 % der anrechen­baren Kurs­­gebühren, höchstens jedoch 9‘500 Franken bei Berufs­prü­fungen bzw. 10‘500 Franken bei höheren Fachprüfungen. Die Beiträge für die ent­standenen Kurs­­kosten erhalten die Absolvierenden nach Ablegung der eid­genössischen Prüfung.

Wichtig: Kurskosten, die von Dritten übernommen und direkt an den Kursanbieter bezahlt werden, sind von der Finanzierung des Bundes ausgenommen. Allerdings hat eine direkte Unterstützung von Dritten an die Absolvierenden keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch, d.h. dieser senkt sich nicht um den vom Dritten an den Absolvierenden geleisteten Betrag.

Der Arbeitgeber darf den Vorsteuerabzug auf den von ihm übernommenen Kosten­anteil verbuchen. Kein Vorsteuerabzug steht ihm auf demjenigen Anteil zu, welcher durch den Mitarbeitenden selber getragen wird.

Am einfachsten werden die Beiträge über ein Darlehenskonto mit Rückzahlungs­option des Mitarbeitenden gebucht.