24.11.2022

Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung neu bis 31. Dezember 2022 möglich

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 11. März 2022 können Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsent­schä­digung abgerechnet haben, ein Gesuch um Überprüfung ihrer Ansprüche stellen. Sie können für diesen Zeitraum für Mitarbeitende im Monatslohn einen Ferien- und Feiertagsanteil geltend machen. Entsprechende Gesuche können neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portal arbeit.swiss eingereicht werden.