In der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden, ausser es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Manchmal kann die Frist auch kürzer, länger oder ganz aufgehoben sein.
Wichtig ist: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der anderen Person ankommen. Dann gilt die kurze Frist, auch wenn diese erst nach der Probezeit abläuft.
Es gibt in der Probezeit keine festen Kündigungstermine, das Arbeitsverhältnis endet einfach nach Ablauf der Kündigungsfrist.