Ein Eigenmietwert fällt an, wenn der Eigentümer die Liegenschaft selber nutzt. Steuerpflichtige, die eine Liegenschaft geerbt haben und diese leer stehen lassen um sie zu verkaufen, brauchen keinen Eigenmietwert anzugeben. (Quelle: Verwaltungsgericht Basel-Stadt, 7.11.2019)
22.06.2021