27.10.2026

Gebühren für verspätetes Einreichen der Steuererklärung sind rechtens

Die steuerpflichtige Person muss CHF 220 Gebühren bezahlen und beschwerte sich deswegen beim Bundesgericht. Die Gebühren entstanden, weil die Steuererklärung und die Steuerzahlung zu spät eingereicht bzw. geleistet wurden und eine Betreibung nötig wurde. Das Gericht entschied, dass eine solche Beschwerde aussichtlos ist und der Betrag zu zahlen ist. (Quelle: BGE 9C_292/2026 vom 27.8.2026)