Seit dem 19. Juni 2026 wird für Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte im Geschäft mit Verbrauchern ein elektronischer Widerrufs-Button in der EU verpflichtend. Der Widerruf soll damit online genauso einfach werden wie der Vertragsschluss.
Die wichtigsten Anforderungen:
- Ständige Verfügbarkeit: Der Widerrufs-Button muss von jeder Unterseite des Webshops bzw. der Webseite leicht und eindeutig erreichbar sein.
- Zweistufiger Prozess: Der Verbraucher muss den Widerruf auslösen und anschliessend bestätigen können.
- Eingangsbestätigung: Nach dem Absenden ist dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung, beispielsweise per E-Mail, zuzustellen.
- Anpassung der Rechtstexte: Die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls die Datenschutzerklärung sind an die neue elektronische Widerrufsmöglichkeit anzupassen.
Handlungsempfehlung: Shop-Systeme prüfen und die Rechtstexte auf der Webseite aktualisieren.
