Der Empfänger einer Ware, in dessen Auftrag die Ware eingeführt und bestellt wurde, ist solidarisch haftbar für die vom Importeur nicht bezahlten Steuern und Zollabgaben. (Quelle: BGE A_1835/2019 vom 14.1.2021)
20.04.2021
Der Empfänger einer Ware, in dessen Auftrag die Ware eingeführt und bestellt wurde, ist solidarisch haftbar für die vom Importeur nicht bezahlten Steuern und Zollabgaben. (Quelle: BGE A_1835/2019 vom 14.1.2021)