21.04.2022

Elektro-Geschäftsfahrzeuge – steuerliche Aspekte

Zahlreiche Unternehmen haben ihre Geschäftsfahrzeug-Flotte auf Elektro-Antriebe umgestellt. Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Weiterhin gilt CHF 0.70/km Entschädigung. Darin sind Stromkosten enthalten.
  • Bei privater Nutzung empfiehlt sich die Abrechnung zum effektiven Ansatz, das heisst die im privaten Umfeld entstandenen Stromkosten werden mit einem installierten Stromzähler direkt vergütet.
  • Einzelne Kantone wie z.B. der Kanton Zürich erlauben bereits Pauschal­ansätze von CHF 60/Monat.
  • Die Installation einer Wallbox beim Mitarbeitenden kann zum Fahrzeugkauf­preis addiert werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsste der Mitarbeitende einen Restwert zurückbezahlen.