Zahlreiche Unternehmen haben ihre Geschäftsfahrzeug-Flotte auf Elektro-Antriebe umgestellt. Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Weiterhin gilt CHF 0.70/km Entschädigung. Darin sind Stromkosten enthalten.
- Bei privater Nutzung empfiehlt sich die Abrechnung zum effektiven Ansatz, das heisst die im privaten Umfeld entstandenen Stromkosten werden mit einem installierten Stromzähler direkt vergütet.
- Einzelne Kantone wie z.B. der Kanton Zürich erlauben bereits Pauschalansätze von CHF 60/Monat.
- Die Installation einer Wallbox beim Mitarbeitenden kann zum Fahrzeugkaufpreis addiert werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsste der Mitarbeitende einen Restwert zurückbezahlen.