Seit 1. Januar 2020 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Mit dem neusten Update von easygov.swiss können offene Stellen direkt erfasst und öffentlich publiziert werden.
Neu können auch Gesuche für Arbeitszeitbewilligungen online über EasyGov statt über TACHO eingereicht werden.