Als Selbständiger kann es sinnvoll sein, eine private Liegenschaft auch geschäftlich zu nutzen. Dabei ist es wichtig, privat und geschäftlich penibel zu trennen.
Für die Miete wird am einfachsten ein Wert angenommen, der für das gleiche Geschäft an einem anderen, vergleichbaren Ort bezahlt werden müsste. Dieser Betrag wird dann der eigenen Firma als Mietaufwand verrechnet. Die anderen Kosten wie Reinigung, Strom, Heizung usw. werden anteilsmässig auch dem eigenen Unternehmen belastet.
Der Betrag, der dem eigenen Unternehmen verrechnet wird, muss als Privateinkommen versteuert werden. Den Mietanteil der Firma hingegen kann vom deklarierten Eigenmietwert abgezogen werden.
Wichtig: Die private Liegenschaft darf höchstens zur Hälfte geschäftlich genutzt werden. Andernfalls wird sie von den Steuerbehörden als geschäftlich klassiert. Dies kann sich bei einem späteren Verkauf als ungünstig auswirken. Denn: Beim Verkauf einer Liegenschaft aus dem Privatvermögen wird nur die Grundstückgewinnsteuer erhoben. Beim gewinnbringenden Verkauf einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen wird sowohl die Grundstücksgewinnsteuer (oder Einkommens- bzw. Gewinnsteuer) UND die direkte Bundessteuer und AHV-Beiträge fällig.