Versicherungstechnisch unterscheidet man zwischen Zeit- und Leibrenten. Bei Zeitrenten wird verzinsliches Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitraums ratenweise und in gleichbleibenden Beträgen zurückbezahlt, aber ohne den wiederkehrenden Charakter einer Leibrente.
Bei Leibrenten garantiert eine Versicherungsgesellschaft die Zahlung der vereinbarten Rente bis ans Lebensende der versicherten Person, auch wenn der einbezahlte Betrag aufgebraucht ist.
Das Bundesgericht anerkennt keine Leibrenten, wenn sie nur eine kurze Dauer aufweisen (weniger als 5 Jahre) und vor der ersten Rentenzahlung ein Rückkauf erfolgte.
Meistens sind Leibrenten finanziell nicht interessant, denn nur wer sehr alt wird, erlebt so viele Rentenzahlungen, dass sich der Kauf der Versicherung gelohnt hat.
Steuerlich lohnt sich eine Leibrente nicht, da die Prämie mit Geldern, bezahlt wird, die bereits einmal versteuert wurden. 40 Prozent der regelmässigen Rentenzahlungen müssen bei einer Leibrente wiederum als Einkommen versteuert werden. Der um 60 Prozent reduzierte Steuersatz auf einer Leibrente ist entsprechend kein Vorteil, sondern sogar relativ hoch. Ob der Rückkaufswert einer Leibrente als Vermögen besteuert wird, hängt vom Wohnkanton und der Art der Leibrentenversicherung ab. Bleibt nach dem Tod des Versicherten Restkapital für die Erben übrig, müssen diese dies auch versteuern.