Am 1. Januar 2022 wird der pauschalisierte monatliche Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge von 0.8% auf 0.9% des Fahrzeugkaufpreises (exkl. MwSt) angehoben. Dies entspricht 10.8% pro Jahr und gilt wie bisher nur, wenn das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird. Überwiegend bedeutet mehr als 50 Prozent.
Neu umfasst der Privatanteil auch den Arbeitsweg, wodurch die Pflicht des Arbeitgebers, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren, wieder entfällt.
Trotzdem wird sich die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben für die meisten Steuerpflichtigen erhöhen. Denn neben den Einkommenssteuern erhöht dies auch die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer und die Sozialversicherungen, für welche der neue höhere Satz auch gilt.
Bei geringer privater Nutzung und kurzem Arbeitsweg lohnt es sich, die privaten Kilometer mit einem Fahrtenbuch zu erfassen und mit 70 Rappen pro Kilometer abzurechnen.