22.02.2022

Bankgeheimnis gilt nicht bei Pfändungen

Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Ver­mögenswerte und Wertgegenstände ­angeben. Auch Dritte, die Vermögens­gegen­stände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Darum geben Banken Auskunft über das Kontoguthaben und können sich nicht auf das Bank­geheimnis berufen.