20.12.2022

Ausgleich der kalten Progression – neue Tarife und Abzüge ab 2023

Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen, passt das Eidgenössische Finanz­departement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an. Die wichtigsten Änderungen:

  • Abzug Zweiverdiener-Ehepaare neu maximal CHF 13’600 (bisher CHF 13’400)
  • Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6’600 (bisher CHF 6’500)
  • Verheiratetenabzug neu CHF 2'700 (bisher CHF 2'600)
  • Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25'000 (bisher CHF 10'100)
  • Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28’800 (bisher CHF 28’300)
  • der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912’600 erreicht (bisher CHF 895’900)

Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04%.