Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen, passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an. Die wichtigsten Änderungen:
- Abzug Zweiverdiener-Ehepaare neu maximal CHF 13’600 (bisher CHF 13’400)
- Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6’600 (bisher CHF 6’500)
- Verheiratetenabzug neu CHF 2'700 (bisher CHF 2'600)
- Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25'000 (bisher CHF 10'100)
- Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28’800 (bisher CHF 28’300)
- der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912’600 erreicht (bisher CHF 895’900)
Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04%.