26.09.2024

ALPS – die neue Plattform für Entsendungen aus der Schweiz

Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeitenden für einen bestimmten Zeitraum in ein anderes Land entsendet, liegt eine Entsendung vor. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und die Sozialversicherungen werden weiterhin im Herkunftsstaat bezahlt.

Diese Entsendung muss den Behörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dafür die Plattform ALPS entwickelt. So können dank elektronischer Abwicklung Mitarbeitende einfacher entsandt und die nötigen Unterlagen eingereicht werden. Das Login erfolgt via der kantonalen Ausgleichskasse.