22.09.2022

Aktionäre mit neuen Informationsrechten ausserhalb der GV

Im neuen Aktienrecht ab 1. Januar 2023 können Aktionäre von privaten Ge­sell­schaften, die mindestens über 10% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte ver­fügen, vom Verwaltungsrat jederzeit und nicht nur an der Gene­ral­ver­sam­m­lung Auskunft verlangen. Der Verwaltungsrat muss die Fragen innerhalb von vier Monaten beantworten.

Neu können Aktionäre, die mindestens über 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, auch ohne Ermächtigung der Generalversammlung Einsicht in die Geschäftsbücher und Korrespondenzen nehmen.