22.08.2022

183 Tage darf ohne steuerliche Folgen Homeoffice im Ausland gemacht werden

Homeoffice im Ausland ist weit verbreitet. Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn der Mitarbeitende im Ausland für das in der Schweiz ansässige Unternehmen arbeitet?

Die sogenannte „Monteurklausel“, oder auch 183-Tage-Regel regelt die kurz­fristige Mitarbeiterentsendung in einen anderen Staat. Hält sich der Mit­arbeitende weniger als 183 Tage im Gastland auf und wird sein Lohn vom Unternehmen in der Schweiz bezahlt, so wird er nur von der Schweiz besteuert. In den 183 Tagen sind alle Aufenthaltstage inbegriffen, also auch Krankheits- und Ferientage und Wochenenden.

Bei jedem Staat ist der Einzelfall zu prüfen, da manchmal das Doppel­besteue­rungsabkommen nicht reicht.