Die Berechnung des Quellensteuerabzugs basiert auf der monatlichen Auszahlung und ist progressiv gestaltet. Deshalb werden die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Monat Dezember stark belastet, weil der 13. Monatslohn mehr als nur eine Verdoppelung der Monatssteuer verursacht.
Es ist darum sinnvoll, den 13. Monatslohn auf verschiedene Monate zu verteilen um dem Mitarbeitenden eine starke Steuerbelastung zu ersparen.